DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-16 |
Die Europäische Kommission hat am 21.4.2021 einen Vorschlag zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (COM(2021) 206 final) vorgelegt. Mit dieser Verordnung soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung künstlicher Intelligenz geschaffen werden. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Regelungen gegeben und auf einige wesentliche Punkte vertieft eingegangen. Dabei werden auch aktuelle Diskussionen zu dem Verordnungsvorschlag aufgegriffen.
Das sozialgerichtliche Verfahren kann auf unstreitige oder streitige Weise abgeschlossen werden. Die überwiegenden – klassischen – Formen des Verfahrensabschlusses sind zwar das Urteil im Hauptsacheverfahren und der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In der täglichen Praxis der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren spielen aber auch die Möglichkeiten einer unstreitigen Verfahrensbeendigung eine erhebliche Rolle.
Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
♦ Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines Sozialgerichts Beschluss des BVerfG vom 8.2.2023 – 1 BvR 311/22
♦ Bericht des 2. Senats des BSG über seine Sitzung am 30.3.2023
♦ Bericht des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 19.4.2023
♦ Bericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 5.4.2023
♦ Bericht des 6. Senats des BSG über seine Sitzung vom 23.3.2023
♦ Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.2.2023 – L 2/12 BA 17/20 Statusfeststellung in der gesetzlichen Rentenversicherung
♦ LSG Berlin-Brandenburg: Urteil vom 21.3.2023 –L3U66/21
♦ LSG Sachsen-Anhalt: Urteil vom 15.12.2022 – L 2 EG 3/21
Reihe „Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes“ Band 70
Redaktion: Prof. Dr. Christian Rolfs
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