DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
Die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie ihr rechtlicher und institutioneller Rahmen sind in den verschiedenen Versorgungsbereichen (z. B. Arzneimittelversorgung, Heil- oder Hilfsmittelversorgung, ambulante vertragsärztliche Versorgung, Versorgung durch zugelassene Krankenhäuser) unterschiedlich ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der externen Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern und Vertragsärzten und stellt ihre rechtlichen Grundlagen, Strukturen und Verfahren dar.
Die Pflegewissenschaft ist ein dynamisches Forschungsfeld, welches sich stetig verändert und wächst. Ebenso verhält es sich mit pflegerelevanten, gesetzlichen Regelungen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte muss sich folglich fortbilden. Insbesondere chronischer Personalmangel und Zeitknappheit führen jedoch dazu, dass Fortbildungsmaßnahmen zumindest eine Herausforderung, teils sogar eine Belastung für die Bewältigung des Pflegebetriebes bedeuten. Dieser ist mit effektiver und vorrausschauender Planung zu begegnen. Automatisch drängt sich dabei die Frage nach dem Bestehen einer Pflicht zur Fortbildung auf. Dieser Beitrag gibt Antwort(en).
Alljährlich im Herbst schätzt eine hochkarätig zusammengesetzte Expertengruppe, bestehend aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, die Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr. Mit von der Partie sind im Rahmen einer Anhörung auch Vertreter der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie der Krankenhäuser.
Auch wenn es eine Binsenweisheit ist: Für seine Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich und trägt die Verantwortung für den von ihm gewählten Lebensstil. Dies trifft jedoch nicht auf alle Lebenslagen in gleichem Maße zu. Am Arbeitsplatz etwa entscheidet nicht allein das Verhalten des einzelnen Arbeitnehmers über seinen gesundheitlichen Zustand und sein Wohlbefinden. Auch die Rahmenbedingungen im Betrieb haben darauf großen Einfluss.
Nicht jeder Rentenbescheid, den ein Versicherter von seinem Rentenversicherungsträger erhält, ist richtig berechnet. Schuld daran sind weniger fehlende Versicherungsunterlagen, vielmehr die ständigen Veränderungen im Rentenrecht, die seit dem Jahre 1992 in immer kürzeren Abständen durch den Gesetzgeber erfolgt sind und dieses Rechtsgebiet zunehmend unübersichtlich gemacht haben.
+++ Europäische Krankenversicherungskarte +++ Fortschrittsbericht zu Kinderarzneimitteln +++ Kommission prüft mutmaßliche Beihilfen für deutsche Pharmaunternehmen +++ Neue EMA-Gebührenverordnung für Pharmakovigilanz-Tätigkeiten +++ Deutsch-kroatische Rentenbezieher können Neuberechnung beantragen +++
BSG, Urteile vom 27. 6. 2013 – B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Eberhard Jung
• Beschäftigungsverhältnis in Familienunternehmen BSG, Urteil vom 30. 4. 2013 – B 12 KR 19/11 R –
• Höherstufungsverlangen der Pflegeeinrichtung BSG, Urteil vom 16. 5. 2013 – B 3 P 1/12 R –
• Veröffentlichung von Pflege-Transparenzberichten BSG, Urteil vom 16. 5. 2013 – B 3 P 5/12 R –
• Temporäre Bedarfsgemeinschaft BSG, Urteil vom 12. 6. 2013 – B 14 AS 50/12 R –
• Überfall als Arbeitsunfall? BSG, Urteil vom 18. 6. 2013 – B 2 U 10/12 R –
• Wie-BK wegen HWS-Erkrankung bei Berufsgeiger? BSG, Urteil vom 18. 6. 2013 – B 2 U 3/12 R –
• Prämienhöhe für Mehrleistungsversicherung (Chefarztbehandlung usw.) BSG, Urteile vom 2. 7. 2013 – B 1 KR 24/12 R, B 1 KR 23/12 R, B 1 KR 25/12 R –
• Retaxierung auf Null bei „aut idem“-Arzneimittel? BSG, Urteil vom 2. 7. 2013 – B 1 KR 49/12 R –
• Versicherungspflicht eines Alg II-Empfängers in GKV trotz zwischenzeitlicher privater Krankenversicherung? BSG, Urteil vom 3. 7. 2013 – B 12 KR 11/11 R –
+++ Neue Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2014 +++ Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2014 +++ Mütterrente ab dem Jahr 2014 +++ Im Durchschnitt 1,6 Zusatzpolicen +++ Ein gigantischer Kauf im Klinik-Bereich +++ Mit dem Alter steigende Krankheitskosten +++ Mehr Renten wegen psychischer Störungen +++ Einsparung bei Arzneimitteln möglich +++ Einsparung bei Arzneimitteln möglich +++ Mehr ältere Arbeitnehmerinnen als Rentnerinnen +++ Wer wie lang am Arbeitsplatz fehlt +++ Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen? +++
• Hauck / Noftz, SGB X – Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, Kommentar
• Behrends, Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung – Krankenhausfinanzierungsgesetz – Krankenhausentgeltgesetz – Psych-Entgeltgesetz – Bundespflegesatzverordnung
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