DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-16 |
Es wird wohl auch künftig bei den Sozialversicherungsträgern keine leeren Amtsstuben geben, obwohl der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2017 den Weg für einen virtuellen Verwaltungsakt, mithin für ein vollautomatisiertes Verwaltungsverfahren, d. h. eine Entscheidungsfindung ohne jegliche menschliche Mitwirkung geebnet hat (§ 31a SGB X). Indem das zwingend persönliche Verwaltungshandeln damit grundsätzlich aufgegeben wurde, erfolgt ein erneuter verwaltungsrechtlicher Paradigmenwechsel, diesmal dahingehend, dass vom bisherigen Behördenverständnis einer personellen und sächlichen Einheit, die mit gewisser Selbstständigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, abgerückt wird.
Dem in Jahrzehnten gewachsenen Amtsdeutsch, angereichert durch viele neue Fachbegriffe und Fremdwörter, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, der größte deutsche Sozialversicherungsträger, den Kampf angesagt. Sie strebt in ihren Rentenbescheiden als Ziel einen leicht verständlichen und auch persönlichen Stil an.
Den individuellen Rentenstand für gesetzliche und private Vorsorge im Alter will die Bundesregierung künftig bündeln, und zwar auf einem Blatt Papier. Alle Beteiligten arbeiten nach den Worten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit Nachdruck an einer einheitlichen Information für die Versicherten. Jeder Bürger soll so einfach und schnell sehen können, was er am Ende seines Berufslebens für das Alter erhält.
Über viele Jahre hinweg zu einem Beispiel von fast unüberbrückbaren Interessengegensätzen in allen gesellschaftlichen Bereichen gestaltete sich in Deutschland in den 1990er-Jahren die Einführung der Pflegeversicherung. Die Notwendigkeit einer sozialen Absicherung dieses Risikos war erstaunlicherweise bei allen Beteiligten unumstritten, nicht aber das „Wie“.
Vor einem zunehmenden Bewegungsmangel warnt eine aktuelle Studie der Deutschen Krankenversicherung (DKV). Nicht einmal jeder zweite Bundesbürger bewegt sich danach ausreichend. 2.885 Personen hatte ein Meinungsforschungsinstitut im Auftrag des Krankenversicherungsunternehmens befragt. Dabei zeigte sich: Nur noch 43 Prozent aller Befragten erreichen das Mindestmaß an körperlicher Aktivität und richten sich nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nämlich in der Woche mindestens 150 Minuten moderate Bewegung wie zügiges Gehen oder 75 Minuten intensive körperliche Aktivität wie etwa Joggen. Noch im Jahr 2010 hatte der entsprechende Wert bei 60 Prozent gelegen.
Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes hat die Bundesregierung am 19. September 2018 ihre Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, können damit künftig bei der Weiterbildung besser gefördert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startete mit der Auftaktkonferenz am 10. September 2018 einen Zukunftsdialog rund um zentrale Gestaltungsfragen des Sozialstaats und der zukünftigen Arbeitswelt im digitalen und globalisierten Zeitalter. Dazu trafen sich 450 Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden im Westhafen in Berlin.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 30. August 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsund-Stabilisierungsgesetz) beschlossen.
Im März 2018 hat die Europäische Kommission das Paket zur sozialen Gerechtigkeit vorgelegt, das unter anderem einen Verordnungsentwurf zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) enthielt. Seither wird insbesondere die Unbestimmtheit der ihr zugedachten Aufgaben angemahnt. Der Mehrwert der Errichtung einer ELA scheint für viele Abgeordnete, betroffene Behörden und Interessenvertreter noch unklar.
+++ Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Führung elektronischer Fristenkalender +++ Versicherte dürfen sich auf Kosten ihrer Krankenkasse eine fiktiv genehmigte Operation in der Türkei privat besorgen +++ Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant +++ Rente ab 63 – Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar +++
+++ Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts +++
+++ EuGH: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kirche wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein +++ BVerfG: Krankenkassenbeiträge für Versorgungsbezüge grundsätzlich verfassungsgemäß +++ BVerfG: Krankenkassenbeiträge für Renten aus Pensionsfonds können verfassungswidrig sein +++ BAG zum Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung +++ BSG zur Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei unwiderruflicher und bezahlter Freistellung +++ BVerwG: Beförderung von Konkurrenten kann ein Jahr lang angefochten werden +++ VG Trier entfernt Polizeibeamten wegen Identifikation mit „Reichsbürger-Spektrum“ aus dem Dienst +++ OLG Frankfurt: Umfassende Interessenabwägung bei Löschungsanspruch gegen Google notwendig +++ AG München: Morgen- oder Brautgabeversprechen erfordert notarielle Beurkundung +++ OVG Lüneburg: Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen +++ LG Hamburg: „Hummel“ sticht „Hummels“ +++ BVerwG: Erschließungsbeiträge ohne klare zeitliche Grenze sind verfassungswidrig +++ BSG: Hohe Hürden für Vermieter auf Direktanspruch gegen Jobcenter +++ BGH: Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter unwirksam +++ OLG Frankfurt: Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung +++ Aufregung um Abtretung von Mieteransprüchen an Inkassogesellschaft in Berlin +++ AG München: Treppenklau rechtfertigt fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses +++ VG Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Antrag auf Zwangsvollstreckung zum Luftreinhalteplan Düsseldorf +++ VG Wiesbaden: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt +++ LG Koblenz: Kein Mangel eines Doppelbettes aufgrund ungewöhnlicher Schlafposition +++LG Magdeburg: Käufer verliert gegen Händler und VW im Abgasskandal +++ AG Frankfurt sieht überraschende Entgeltklausel beim Vertragsschuss über Online-Branchenbuch +++ OVG Münster: Versammlungsrecht nach Art. 8 GG gilt nicht für „Waldbesetzer“ +++ VG Ansbach hält „Drachenlord“-Versammlungsverbot aufrecht +++
+++ Entlastung für kleine und mittlere Renten gefordert +++ Sicherheit für die digitale Krankenakte +++ Fast eine Billion Euro für Sozialleistungen +++ Nicht geprüfte Abrechnungen +++ Gut gefüllte Rentenkassen +++ Stärkere Förderung von Langzeitarbeitslosen +++ Zeitdruck an erster Stelle +++ Mehr Geld für Erwerbsminderungsrentner +++ 42,7 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen +++ Ausländische Ärzte in Deutschland +++ Mit falschem Attest zur Frührente +++ Weniger Krankenhausbehandlungen +++ Nicht mehr alle Operationen bezahlen +++ Ungerechtfertigte Kindergeld-Zahlungen +++ Fast zwei Drittel der Bundesbürger leiden unter Stress +++ Hausärzte in Pflegeheimen +++ Eine neue Richtlinie im Kampf gegen Darmkrebs +++ Eine besondere Leistung der Rentenversicherung +++ Für mehr Sicherheit der Patienten +++
Kündigung bei Krankheit – Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis
Von Prof. Dr. Achim Lepke, vors. Richter am LAG Berlin a. D.,
16. Auflage, 2018, 848 Seiten
ISBN 978-3-503-18118-6
Erich Schmidt Verlag
Von Dr. Fred Schneider, Abteilungspräsident im Bundesministerium für Arbeit und Soziales a. D., unter Mitarbeit von Dr. Uwe Markus, Abteilungspräsident im Bundesversicherungsamt, Reiner Müller, Regierungsdirektor im Bundesversicherungsamt, Frank Otto, Regierungsdirektor im Bundesversicherungsamt, Andreas Pfohl, Abteilungspräsident im Bundesversicherungsamt und Wolfgang Popoff, Regierungsdirektor im Bundesversicherungsamt.
2018. Loseblattwerk einschließlich der 30. Ergänzungslieferung,
Gesamtumfang 690 Seiten, 62,– Euro.
ISBN 978 3 503 01783 6
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
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