DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
Die Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten ist in sozialgerichtlichen Verfahren keine Seltenheit. Damit am Ende der Verfahren eine zutreffende Entscheidung getroffen werden kann, muss nicht nur der ärztliche Sachverständige sein Handwerk beherrschen und wissen, welche Erwartungen an sein Gutachten geknüpft werden. Mindestens genauso wichtig ist es, dass der Rechtsanwender als eigentlicher Herr des Verfahrens die gesetzlichen Vorgaben für den Sachverständigenbeweis kennt und sein Entscheidungsmonopol nicht aus Bequemlichkeit oder Angst vor einer Auseinandersetzung mit der fremden Materie aus der Hand gibt.
Nahezu 90 % der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen dem Schutz der Sozialversicherung. Noch immer gilt vor dem Gesetzgeber als versicherungspflichtig, wer schutzbedürftig ist. Das erweist sich zunehmend als Fiktion, so dass immer, wenn ein neuer Personenkreis in die Sozialversicherung einbezogen wird, von der (gesetzlichen) Vermutung der Schutzbedürftigkeit die Rede ist. Das gesamte System beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass (abhängig) Beschäftigte in die Sozialversicherung gehören, Selbstständige dagegen grundsätzlich nicht.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil über Reha-Einrichtungen der Rentenversicherung hat sich der Bundesfinanzhof mit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 15 UStG befasst und eine restriktive Auslegung durch das Finanzgericht Münster bestätigt. Es handelt sich um eine der wenigen richterlichen Äußerungen zu dieser Befreiungsnorm für Sozialversicherungsträger und zeigt auf, dass das EU-Recht auch in diesem Bereich eine zunehmende Bedeutung erhält. Für die Sozialversicherungsträger stellt sich die Frage, ob sie aufgrund des BFH-Urteils aktiv werden müssen.
Insbesondere der anhaltende Wirtschaftsaufschwung und eine erneut gute Beschäftigungssituation haben sich im vergangenen Jahr positiv auf die finanzielle Situation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgewirkt. In ihr sind seit dem Jahre 2005 nur noch 16 Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen, nämlich die DRV Bund, die DRV KnappschaftBahnSee und 14 regionale Rentenversicherungsträger wie beispielsweise die DRV Hessen oder die DRV BadenWürttemberg. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt beliefen sich trotz des zum 1. Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozentpunkte abgesenkten Beitragssatzes auf 285 Milliarden Euro.
Zwei unterschiedliche Ziele verfolgt das von der Bundesregierung beschlossene „Pflegestärkungsgesetz III“ (PSG III): Zum einen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft besser beraten werden. Andererseits soll nach dem Skandal um vor allem osteuropäische Pflegedienst-Betreiber den Betrügereien ein Riegel vorgeschoben werden. Da die Änderungen, insbesondere des SGB XI und SBG XII, auch die Länder und die Sozialhilfeträger betreffen, bedarf das PSG III der Zustimmung des Bundesrates.
Zum ersten Mal seit dem Jahr 2012 wird die Sozialabgabenlast, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich teilen, am 1. Januar 2017 voraussichtlich wieder die Marke von 40 Prozentpunkten überschreiten. Zurzeit liegt der maßgebliche Wert für Renten, Pflege, Arbeitslosen und Krankenversicherung einschließlich des Zusatzbeitrages bei 39,8 Prozentpunkten. Er könnte im nächsten Jahr auf 40,2 Prozentpunkte steigen.
Wieder einmal hat sich der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) des Themas „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – besser bekannt unter der Abkürzung „IGeL“ – angenommen. Für viele Versicherte bildet diese Abkürzung einen geläufigen Begriff, für viele aber auch ein Reizwort.
Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, obwohl die Beschäftigungszahlen zugenommen haben. So wurden im Jahr 2015 in Deutschland um 1,5 Prozent mehr Arbeitsstunden geleistet als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro eine Million Arbeitsstunden um fast zwei Prozent auf 14 gesunken. In Zahlen ausgedrückt waren dies 866.056 und damit 21,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter und 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr.
Erstattung der Vergütung bei Ortsänderung der Praxis
BSG, Urteil vom 20.4.2016 – B 3 KR 23/15 R –
+++ Zusätzliche Rentenbeiträge für über 50-Jährige +++ Weitergabe personenbezogener Daten unmöglich gemacht +++ Drastischer Anstieg bei neu eingeführten Arzneimitteln +++ Zuschuss für die Betriebsrente in Planung +++ 80 Prozent Schwarzarbeit in deutschen Haushalten +++ Eine Ausweitung der Mütterrente würde 6,5 Milliarden Euro kosten +++ Im Vordergrund steht die Qualität der Versorgung der Patienten +++ Verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige? +++ Zwei weitere Krankenkassen-Fusionen in Vorbereitung +++ Die Vorteile einer Kinderberücksichtigungszeit +++ 1,8 Milliarden Euro im Pflegevorsorgefonds +++ Pharma-Riesen welt- und europaweit +++ Rentenzuschuss des Staates bis 2020 bei über 100 Milliarden Euro +++ 1.953 Krankenhäuser mit 498.000 Betten +++ Alg II-Bezieher werden vorzeitig in Rente geschickt +++ 77 „geöffnete“ und 40 „geschlossene“ Krankenkassen +++ Kampagne gegen Absenkung des Rentenniveaus +++
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