DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-13 |
In diesem Herbst beginnt die große Koalition mit der Reform des Sozialwahlrechts. Dieser Beitrag versucht einige Aspekte und Möglichkeiten der Reform zu beleuchten.
Wie sind national bestimmte rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen mit zunehmenden Wanderungsbewegungen von Arbeitskräften zu vereinbaren? Die Zusammenrechnung von in verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten ist innerhalb Europas ein seit über 50 Jahren gut geübtes Beispiel, wie die soziale Absicherung mit einer internationalen Erwerbsbiografie funktioniert.
Einen leichten Rückgang an Beschwerden verzeichnete die private Krankenversicherung (PKV) im vergangenen Jahr: Insgesamt erreichten den Ombudsmann Dr. Helmut Müller, ehemals Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, 5.984 Beschwerden. 2012 waren es noch 6.354 gewesen. Müller hielt im vergangenen Jahr 4.418 Beschwerden für zulässig und einer Überprüfung wert. Gerechnet an fast 42 Millionen Versicherungsverträgen im Zuständigkeitsbereich seiner Schiedsstelle entspricht dies einer Quote von 0.014 Prozent.
Für die Hilfe bei einer Hausgeburt erhält eine freiberuflich tätige Hebamme eine Gebühr von 694,58 Euro. Zuschläge von bis zu 123,31 Euro gibt es bei einer Entbindung zur Nachtzeit, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Bei einer Klinikentbindung, bei Beleghebammen, bei Hilfe im Falle einer außerklinischen Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bewegen sich die Sätze zwischen 273,22 und 655,48 Euro. So steht es in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung in der ab 1. Januar 2014 gültigen Fassung.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat mit seiner Ankündigung Ernst gemacht: Genau 20 Jahre, nachdem die soziale Pflegeversicherung nach langem parlamentarischen Ringen in Kraft trat und erstmals Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für rund eine Million Menschen eingeführt wurden, tritt am 1. Januar 2015 eine erste große Reform in Kraft. Das „Pflegestärkungsgesetz“ trägt den inzwischen eingetretenen vielfältigen Veränderungen Rechnung und lässt die Leistungen ansteigen.
• Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen bestehenden Vergütungsanspruchs in Fällen, in denen Apotheken Arzneimittel unter Außerachtlassung von Rabattverträgen abgegeben haben BVerfG, NAB v. 7.5.2014 – 1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13 –
• Erstattungsanspruch Krankenkasse gegen Bundesagentur für Arbeit? BSG, Urteil vom 11.3.2014 – 11 AL 4/14 R –
• Zum Rechtscharakter eines Vermittlungsgutscheins BSG, Urteil vom 11.3.2014 – B 11 AL 19/12 R –
• Beschäftigungsverhältnis von „festen, freien Mitarbeitern“ beim ZDF? BSG, Urteil vom 11.3.2014 – B 11 AL 5/13 R –
• Anspruch auf Übermittlung unverschlüsselter Daten? BSG, Urteil vom 2.4.2014 – B 6 KA 19/13 R –
• Vergütung von Laborleistungen, die aufgrund von Überweisungen der „Mutter“ erbracht wurden? BSG, Urteil vom 2.4.2014 – B 6 KA 20/13 R –
• Gesetzliche Unfallversicherung – sachlicher Zusammenhang – Betriebssport – betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung – Fußballturnier SG Koblenz, Urt. v. 12.2.2014 – S 2 U 54/13 –
Der demografische Wandel stellt die Sozialversicherung vor immer größere Finanzprobleme. Dabei ist die Wirtschaft der Meinung, dass sie nicht mehr als bisher zur Finanzierung beitragen kann, weil sie die Grenze ihrer Belastbarkeit durch Lohnnebenkosten längst erreicht hat. Nicht erst seit der Agenda 2010 reagiert der Gesetzgeber hierauf und versucht, die Lohnnebenkosten zu deckeln. Dies geschieht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung in unterschiedlicher Weise.
+++ Kaum noch Fusionen zu erwarten? +++ Weniger Zeit und zu wenig Verdienst +++ Wie das Gesundheitswesen in der EU finanziert wird +++ Höhere Renten für politisch Verfolgte +++ Sparen Krankenkassen beim Krankengeld? +++ Bessere EU-Regelungen für die Gesundheitsversorgung +++ Eine Reserve von 6,2 Milliarden Euro +++ Gegen das Studium von „Arztassistenten“ +++ Nur ein geringer Zusatznutzen +++ Mehrwertsteuer-Reform würde einen deutlichen Kostenanstieg verursachen +++ 40.000 freiwillig Versicherte profitieren +++ Ein Schaden von 2,3 Milliarden Euro +++ Rekord-Rücklage bei der gesetzlichen Rentenversicherung +++ Die Zahl der Organspender ist rückläufig +++
+++ Schirmer / Kater / Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung +++
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