DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde für die Träger der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung die Bildung von Altersrückstellungen sowie der Aufbau eines Deckungskapitals zur Finanzierung der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen erstmals zum 1.1.2010 verbindlich. Konkretisiert werden die Vorgaben in der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung (UV-AltRückV) bzw. in der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV).
Der folgende Beitrag setzt die Übersicht zur Rechtsprechung über die elektronische Gesundheitskarte aus WzS 4/2015, 104 ff. fort, welche u. a. Aspekte zur Verfassungsmäßigkeit der eGK, zur Befreiung von der eGK und zur Vorlagepflicht gem. § 15 Abs. 2 SGB V enthielt.
Unterschiedlich haben sich im Jahre 2014 die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, der Wegeunfälle, der tödlich verlaufenen Unfälle sowie das Unfallgeschehen in der Schüler-Unfallversicherung entwickelt. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Joachim Breuer, sieht die Entwicklung insgesamt im jahrzehntelangen Trend rückläufiger Unfallzahlen.
Arbeitnehmer, die 45 Jahre lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, können seit 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben bis Ende Februar 2015 rund 255.000 Versicherte einen Antrag auf eine derartige Rente gestellt.
Einen „Stein ins Rollen“ gebracht hat der Gesundheitsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn. In einem Zeitungsinterview plädierte er dafür, den „Pflege-TÜV“, das Notensystem für Pflegeheime, wieder abzuschaffen: „So wie das heute läuft, ist es einfach nur ein Desaster.“ Ergebnis und bürokratischer Aufwand passten nicht zueinander. Das System der Pflegenoten sei gescheitert. Schuld daran seien auch die Verbände der Pflegeeinrichtungen und die Selbstverwaltung der Pflegekassen.
Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit von ihnen ist nicht in einem Pflegeheim, sondern wird zu Hause betreut und dabei zumeist von Familienangehörigen. Dies geht aus der jüngsten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes hervor. Im Jahr 2011, als der letzte Pflegebericht erschien, waren fünf % oder 125.000 Personen weniger pflegebedürftig.
Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen.
Am 26. Februar beschloss der Parlamentsausschuss für regionale Entwicklung (REGIO) seine Stellungnahme für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten betreffend den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte“ (KOM/2014/006).
Wirksamer Reha-Antrag bei gleichzeitigem Antrag auf Ruhendstellung?
BSG, Urteil vom 16.12.2014 – B 1 KR 31/13 R –
Betriebsrentenanpassung – konzerninterne Verrechnungspreisabrede – wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Berechnungsdurchgriff
BAG, Urteil vom 21.4.2015 – 3 AZR 729/13 – Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3.7.2013 – 4 Sa 112/12 –
+++ Die Renten steigen zum 1. Juli 2015 +++ Im Jahr 2040 sind es 100 Prozent +++ Über 70 Millionen Krankenversicherte +++ Die Reserven der Rentenversicherung nehmen ab +++ Betriebliche Altersversorgung +++ Besteuerung der Mütterrente +++ Mindestlohn und Pflege +++ Gegen Subventionierung von Krankenkassen- Beiträgen +++ Ärzte zieht es ins Ausland +++ 255.000 Anträge auf die neue Rente +++ Gefahren für den Arbeitsschutz +++ Wenn es um den letzten Lebensabschnitt geht +++ Fast elf Millionen „Riester“-Verträge +++ Vorzeitig in Rente +++
+++ Knoblich, Kontenrahmen +++ Schaffland/Wiltfang, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) +++
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