DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-13 |
Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist am 23. Mai 2017 beschlossen worden und am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Als Artikel 1 dieses Gesetzes ist das neue Mutterschutzgesetz aufgeführt. Es trägt den Titel „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG)“.
Im nachfolgenden Beitrag steht die Regelung des § 65a SGB I über den Aufwendungsersatz insbesondere betreffend Fahrtkosten im Mittelpunkt der Betrachtung, wenn im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Berechtigte Aufwendungen haben, etwa anlässlich der Sachverhaltsaufklärung und diese geltend machen beim Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch. Nach Ausführungen zur materiell-rechtlichen Regelung folgen dabei allgemeine Grundsätze zu einer hier einschlägigen Ermessensentscheidung und schließlich wird die Frage des verfahrensrechtlichen Aufwendungsersatzes bei Bezug existenzsichernder Leistungen erörtert.
Insgesamt 179 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag der alten und neuen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode, der nach harten Verhandlungen unter Zustimmung der SPD-Mitglieder für eine Große Koalition (GroKo) und eines Sonderparteitages der CDU zustande gekommen ist. Ausführlich sind dabei Vorhaben in allen Bereichen des Lebens zu Papier gebracht.
Mit einem Überschuss von rund 3,15 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen das Jahr 2017 abgeschlossen und damit ihre finanzielle Entwicklung mit einem neuen Rekord verbessert. Bis zum Jahresende 2017 sind die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 19,2 Milliarden Euro gestiegen. Im Jahr 2016 hatten die Krankenkassen lediglich ein Plus von 1,62 Milliarden Euro erzielt.
Zwar kommen in Deutschland viele Pflegeheime und Ambulante Dienste den Anforderungen an eine gute Pflege im stationären bzw. ambulanten Bereich nach. Gleichwohl besteht weiterhin ein nicht zu übersehender Verbesserungsbedarf. Zu diesem Ergebnis ist der 5. „Pflege-Qualitätsbericht“ des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der alle drei Jahre vorgelegt wird, gekommen.
Ein Zehn-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts haben die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, und ihr Stellvertreter, Klaus Wiesehügel, nach Abschluss der Sozialwahlen 2017 vorgestellt und den politischen Parteien und den Sozialversicherungsträgern zukommen lassen.
Vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2021 ist Rita Pawelski Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen. Sie wurde von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zusammen mit ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel für diesen Zeitraum bestellt. Rita Pawelski gehörte von 1990 bis 2002 dem niedersächsischen Landtag und von 2002 bis 2013 dem Deutschen Bundestag an. Dort war sie insbesondere im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie aktiv und Vorsitzende der Frauengruppe der CDU/CSU-Fraktion. Aus familiären Gründen kandidierte sie 2013 nicht mehr für den Bundestag.
Streichung der Verordnungsfähigkeit von Laxatan M
BSG, Urteil vom 29.11.2017 – B 6 KA 34/16 R –
+++ Pflegeversicherung in Zahlen +++ Unfallversicherungsschutz und Elternzeit +++ Bundesbürger begrüßen Mindestmengen-Regelungen bei Operationen +++ Die „Rente mit 63“ wird immer beliebter +++ Neues Beitragsbemessungsverfahren für Selbstständige +++ Saisonarbeitnehmer und Meldeverfahren +++ Eine Zunahme des Krankenstandes +++ Mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger +++ Weniger Beleghebammen in Deutschland +++ Beitragszuschlag für Kinderlose +++ Wer einen Behandlungsfehler vermutet +++ Unterschiedlich hohe Zuzahlungen +++ Immer weniger Apotheken in Deutschland +++ Angehörige trotz eines Jobs pflegen +++ Weniger Schwarzarbeit dank boomender Wirtschaft +++ Fusionsbestrebungen in unserem Nachbarland Österreich +++ Ausschuss wächst um zehn Prozent +++ Private Krankenversicherung unter Druck +++ Über sieben Milliarden Euro Beitragsschulden +++
Unsere neue in unregelmäßigen Abständen erscheinende Serie veranschaulicht, was sich in diesen Jahren in der deutschen Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie Arbeitslosenversicherung) ereignet hat. Die 135-jährige Geschichte dieses Bereichs – vom Kaiserreich bis in die Gegenwart – bietet eine Fülle von Material, das wir unseren Leserinnen und Lesern nach und nach vermitteln wollen. Dabei werden auch die tief greifenden Rückschläge, Probleme und Verbesserungen deutlich.
Becher / Plate, Das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung – Kommentar
Von Clemens Becher, Ministerialrat a. D. und Frank Plate,
Präsident des Bundesversicherungsamtes. Januar 2018.
Loseblattkommentar einschließlich der 29. Ergänzungslieferung
742 Seiten, 58,– Euro
ISBN 978-3-503-01783-6
Erich Schmidt Verlag
Medizinisch-juristisches Seminar am 8. und 9. Juni 2018 in Potsdam.
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