DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-27 |
Bei der Weiterentwicklung der Sozialversicherung spielt seit eh und je die Frage eine große Rolle, wie weit die Absicherung der zentralen sozialen Lebensrisiken im Rahmen einer Pflichtversicherung erfolgen soll und wie weit der Staat sie der Eigenverantwortung der Bürger überlassen kann. In der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) steht diese Frage in diesem Jahr aktuell an. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist Eigenverantwortung seit Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors und der Riester-Rente ein Dauerthema.
Das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden ist in § 5 SGB I verankert: „Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und angemessene wirtschaftliche Versorgung. …“
Die sog. Phantomlohnfalle spukt seit vielen Jahren durch die Lohn- und Gehaltsbüros der Arbeitgeber und die Büros der Sozialversicherungsträger. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde einmal geglaubt, sie existiere nicht mehr. Das war ein Irrtum. Sie gibt es immer noch und es ist für alle Beteiligten wichtig, zu wissen, wie man sie vermeiden kann. Es werden hier auch rechtliche Details angesprochen, die sehr stark das Arbeitsrecht tangieren. Ihre Kenntnis ist aber wichtig, um die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beurteilen zu können.
Wenn es um die Rechte von Patientinnen und Patienten geht, sprechen Fachleute gern von einem „Buch mit sieben Siegeln“ – und dies zu Recht. Die einschlägigen Vorschriften sind auf über ein Dutzend Gesetze in verschiedenen Rechtsbereichen verteilt. Ein Teil der Anspruchsgrundlagen beruht auf Urteilen der Gerichte. Diesen Dschungel zu lichten, hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium haben einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Mai 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Zum 1. Januar 2013 – so die gegenwärtige Planung – soll ein allgemein verständliches Patientenrechte-Gesetz in Kraft treten, das die geltenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenfasst, ja an einigen Stellen sogar ausweitet.
Für viele Patienten bildet „IGeL“ inzwischen einen geläufigen Begriff, zuweilen aber auch ein Reizwort. Hinter dem Kürzel verbergen sich „Individuelle Gesundheitsleistungen“, die so mancher Arzt den Patienten in seiner Praxis „verkauft“. Der Umsatz mit diesen vom Versicherten selbst zu zahlenden Leistungen hat inzwischen – so das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) – die Marke von 1,5 Milliarden Euro im Jahr erreicht und deutlich an Bedeutung und Umfang zugenommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ihren noch 145 Trägern und rund 72 Millionen Versicherten kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus – sei es, dass sie gelegentlich über zu wenig Geld verfügt, sei es, dass sie davon zu viel hat. Letzteres ist derzeit wieder der Fall. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihr Gesundheitsfonds verfügen nach glaubhaften Berechnungen über Milliarden-Reserven: Knapp zehn Milliarden Euro sind es bei den Krankenkassen selbst und mindestens 8,6 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds, der als „Geldsammelstelle“ der Krankenkassen fungiert.
Regelmäßig sorgen die Bezüge von Vorstandsmitgliedern im Gesundheitswesen, also bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen sowie ihren Verbänden für Schlagzeilen in den Medien und auch für Diskussionen am Arbeitsplatz. Kein Wunder – sind sie doch in aller Regel in sechsstelliger Höhe angesiedelt. Publik wird dies immer wieder, wenn die Institutionen die Bezüge ihrer Vorstände zu veröffentlichen haben.
• Begrenzung der Rentenhöhe wegen Zugehörigkeit zum MfS?
BSG, Urteil vom 14.12. 2011 – B 5 R 2/10 R –
• Streit um die Nachfolge in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
BSG, Urteil vom 14.12. 2011 – B 6 KA 13/11 R –
• Synkanzerogenese bei Krebs-Berufskrankheiten
BSG, Urteil vom 29.11. 2011 – B 2 U 26/10 R –
• Übernahme der Kosten des Betreuers durch Unfallversicherung?
BSG, Urteil vom 29.11. 2011 – B 2 U 21/10 R –
+++ Künftiger Stellenabbau geplant +++ Ehrenamtlich im Einsatz +++ Immer mehr medizinische Eingriffe +++ Umlagen +++ Eine neue Meldung +++ Elektronische Betriebsprüfung +++ 4,55 Milliarden Euro . . . +++ Säumige Beitragszahler +++ Die erste Klage wurde eingereicht +++ Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte erhalten +++ Rentenanstieg zum 1. Juli 2012 +++ Therapie nach Schlaganfall oder Hirntrauma +++ Wenn der Staat Niedriglöhne subventioniert +++
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