Zwei unterschiedliche Ziele verfolgt das von der Bundesregierung beschlossene „Pflegestärkungsgesetz III“ (PSG III): Zum einen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft besser beraten werden. Andererseits soll nach dem Skandal um vor allem osteuropäische Pflegedienst-Betreiber den Betrügereien ein Riegel vorgeschoben werden. Da die Änderungen, insbesondere des SGB XI und SBG XII, auch die Länder und die Sozialhilfeträger betreffen, bedarf das PSG III der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, dem es wichtig ist, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird, soll insbesondere die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert werden. Sie sollen aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Auch ist vorgesehen, dass die Kommunen Gutscheine der Versicherten für eine Beratung einlösen können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
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