Die Bezüge der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch der Spitzenrepräsentanten der Ärzteschaft, sind erneut Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden. Ursächlich dafür ist die frühere Bundesregierung, die es nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 in die Wege geleitet hatte, die Bezüge des Spitzenpersonals im Bundesanzeiger jährlich einmal zu veröffentlichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-14 |
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