Die Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten ist in sozialgerichtlichen Verfahren keine Seltenheit. Damit am Ende der Verfahren eine zutreffende Entscheidung getroffen werden kann, muss nicht nur der ärztliche Sachverständige sein Handwerk beherrschen und wissen, welche Erwartungen an sein Gutachten geknüpft werden. Mindestens genauso wichtig ist es, dass der Rechtsanwender als eigentlicher Herr des Verfahrens die gesetzlichen Vorgaben für den Sachverständigenbeweis kennt und sein Entscheidungsmonopol nicht aus Bequemlichkeit oder Angst vor einer Auseinandersetzung mit der fremden Materie aus der Hand gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
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