Das BSG hat mit seinem Urteil vom 5.7.2016 (im Folgenden jeweils „Urteil“ mit seinen Rn.) einen Unfall beim Holen eines Getränks im Rahmen eines häuslichen Arbeitsplatzes nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Es hat damit die bisherige Rechtsprechung und allgemeine Meinung bestätigt, vielleicht etwas vielseitiger begründet als bislang. So bestünde aus fachlich-rechtlicher Sicht wenig Grund zu Anmerkungen. Doch lassen es die Rezeption des Urteils und die Erwartung an seine Folgen in außerfachlichen Kreisen und immer noch offene Fragen angezeigt erscheinen, auch unter einem anderen Blickwinkel etwas zum Urteil und dem Drumherum des häuslichen Arbeitsplatzes zu sagen, sodass der Verf. einen Vorschlag der Redaktion dieser Zeitschrift dazu aufgegriffen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-17 |
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