Das BSG hat mit seinem Urteil vom 5.7.2016 (im Folgenden jeweils Urteil mit seinen Rn.) einen Unfall beim Holen eines Getrnks im Rahmen eines huslichen Arbeitsplatzes nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Es hat damit die bisherige Rechtsprechung und allgemeine Meinung besttigt, vielleicht etwas vielseitiger begrndet als bislang. So bestnde aus fachlich-rechtlicher Sicht wenig Grund zu Anmerkungen. Doch lassen es die Rezeption des Urteils und die Erwartung an seine Folgen in auerfachlichen Kreisen und immer noch offene Fragen angezeigt erscheinen, auch unter einem anderen Blickwinkel etwas zum Urteil und dem Drumherum des huslichen Arbeitsplatzes zu sagen, sodass der Verf. einen Vorschlag der Redaktion dieser Zeitschrift dazu aufgegriffen hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-01-17 |
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