Um die seit mehr als 30 Jahren bestehende Künstlersozialversicherung vor einem möglichen finanziellen Kollaps zu bewahren, sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ schärfere Kontrollen durch die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) vor. Ein effizientes Prüfverfahren soll in Zukunft die finanziellen Belastungen für Betriebe und Verwaltung verringern und „gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Erst zu Jahresbeginn 2014 war der maßgebliche Abgabesatz von 4,1 auf einen Spitzenwert von 5,2 Prozent angehoben worden.
Der Misere der Künstlersozialversicherung liegt ein einfacher Umstand zugrunde: Viele Firmen, seien es Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben, drücken sich, den gesetzlich vorgegebenen „Obolus“ zu entrichten, sei es vorsätzlich oder aus Unwissenheit. Deshalb werden die ehrlichen Arbeitgeber gezwungen, einen immer höheren Abgabesatz zu bezahlen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat bereits davor gewarnt, ein weiterer deutlicher Anstieg des Abgabesatzes könnte „die Akzeptanz des Systems der Künstlersozialversicherung gefährden“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-13 |
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