Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern öffnet der Gesetzgeber seit 2012 die Pflichtprüfung für 146 gesetzliche Krankenkassen mit Aufwandskonten in Höhe von rd. 175 Mrd. € als neue Vorbehaltsaufgabe. Das Gesetz bietet die Chance, mehr Sachkunde in das Entlastungsverfahren einzubringen. Diese gesetzliche Verlagerung von Sozialverwaltung ist politisch Teil des (New) Public Management, sie überträgt die Rechnungsprüfung auf eine sehr heterogene Wirtschaftsprüferlandschaft und verschachtelt öffentliches und Handelsrecht.
Der Beitrag stellt die gesetzliche Neuregelung sowie deren geräuschlos kurzfristige Entstehung dar und misst die Implementierung dieser wirtschaftsrechtlichen Elemente in die öffentliche Finanzwirtschaft an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielen: „Qualität, Unabhängigkeit, einheitliche Standards und Transparenz“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-11 |
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