Am 26.2.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten („Patientenrechtegesetz“) in Kraft getreten. Neben der Kodifizierung des privatrechtlichen Behandlungsvertrags im BGB brachte das Reformgesetz auch Änderungen im SGB V mit sich. So wurde die bislang im Ermessen („können“) der Kranken- und Pflegekassen liegende Unterstützung von Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Leistungserbringern in eine Pflichtleistung („sollen“) umgewandelt. Diese Neuerung in § 66 SGB V sowie weitere Aspekte der Unterstützungsleistung sind Gegenstand dieses Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-14 |
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