Das Engagement des Einzelnen auf der einen Seite und das Einstehen der Gemeinschaft für die Verletzungen, welche durch dieses Engagement entstehen können, ist eine Frage der Solidargemeinschaft. Eine Frage des Versicherungsschutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dass es eines solchen Schutzes bedarf, zeigen die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit. Besonders tragische Fälle endeten tödlich. Welcher Schutz hier in welcher Form besteht, ist teilweise schwierig zu beurteilen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-13 |
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