Der Beitrag zeigt volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und nunmehr auch EU Dimensionen der Haushaltsplanung der einzelnen Träger auf. Im Einzelnen stellt der Beitrag folgende Fragen, die in Thesen und Text beantwortet werden:
– Wie wirken Aufsichtsbehörden und Bundesrechnungshof (BRH) auf die Haushaltsplanung ein?
– Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen dem einzelnen Haushalt und gesamtwirtschaftlichen Daten und den Vorgaben der EU?
– Wann sind Mittel etatreif?
– Kann die Nichtanwendung neuer betriebswirtschaftlicher Analyseinstrumente, wie Benchmarking und Personalbedarfsermittlungen, die entsprechende Mittelveranschlagung unzulässig machen?
– Inwieweit dürfen Externe, wie Wirtschaftsprüfer bei der Haushaltsplanung mitwirken und
– sollte die Höhe der Verwaltungskosten in stärkerem Maße von den Trägern bestimmt werden?
Die Aufstellung des Haushaltsplans ist nicht nur ein interner Meinungsbildungsprozess des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-15 |
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