Die Pflegeversicherung soll eine der Kernaufgaben unseres Landes übernehmen, die Versorgung der Pflegebedürftigen und die Unterstützung und Entlastung der Pflegepersonen und der pflegenden Angehörigen. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994 wechselt sich Gesetzesreform mit Gesetzesreform munter ab. Sofern man die Gesetzesmaterialen vergleicht, fällt auf, dass bislang alle aktuellen Gesetzesreformen für sich eine gewisse Absolutheit in Anspruch genommen haben. Mit der jeweils in Kraft getretenen Reform sollten abschließend die offenen Fragen der Pflegeversicherung beantwortet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-15 |
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