Seit dem vergangenen Jahr – genau 20 Jahre nach Einführung der sozialen Pflegeversicherung – besitzen pflegende Angehörige das Recht auf eine berufliche Auszeit von bis zu zwei Jahren. Dies bestimmt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17. Dezember 2014. Wenn ein unerwarteter Pflegefall in der Familie eintritt, können Angehörige kurzfristig auch eine zehntägige Auszeit vom Job nehmen. Geld von der Krankenkasse und staatliche Darlehen sollen den Lohnausfall abfedern. Das Angebot wird jedoch nur zögerlich angenommen; denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen oft zu wenig oder gar nicht Bescheid über die ihnen zustehenden Leistungen. 84 Prozent der Erwerbstätigen fühlen sich nach einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“ informiert. Das Gesetz sei – so das Fazit des ZQP – noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-16 |
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