Das am 1.1.1995 in Kraft getretene SGB XI vom 26.5.1994 über die Soziale Pflegeversicherung ist gut 21 Jahre alt und hat damit – nach altem Recht – gerade einmal die „Volljährigkeitsgrenze“ überschritten. Bedenkt man, dass die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung schon vor Jahren ihre 125-jährigen Jubiläen gefeiert haben, ist die Pflegeversicherung also ein „junger Spund“. Wie bei solchen nicht ganz unüblich, wird viel über sie geredet und geschrieben – geschrieben auch im Bundesgesetzblatt. Da folgte auf das Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.5.2008 unter dem 23.10.2012 das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG), ferner unter dem 17.12.2014 das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) und unter dem 21.12.2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Insider wie Udsching erwarten noch im Jahr 2016 ein PSG III. Dies ist
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
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