Zum 1. Januar 2016 trat das sogenannte Syndikusanwaltsgesetz in Kraft. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem das Bundessozialgericht der Praxis der Befreiung von in Unternehmen beschäftigten Anwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Absage erteilt hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: