Die Sozialversicherungsträger erfassen zahllose Daten der Bürger. Dabei handelt es sich meist um sehr persönliche Daten, wie Angaben über Krankheiten. Um diese Daten zu schützen, sehen mehrere Bücher des SGB zahlreiche Vorschriften vor. Diese Bestimmungen berücksichtigen aber auch, dass es viele Personen und Stellen gibt, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis zumindest eines Teiles dieser Daten haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-20 |
Seiten 269 - 272
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