DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-13 |
Ärztliche Gutachten sind in vielen sozialgerichtlichen Verfahren von ausschlaggebender Bedeutung, so dass dem medizinischen Sachverständigen nach einer schon seit langem verbreiteten Auffassung oftmals die Rolle des eigentlichen Entscheiders zukommt. Kein Wunder also, dass die am sozialgerichtlichen Verfahren (i. d. R. als Kläger) beteiligten Versicherten und sonstigen vermeintlich Leistungsberechtigten großen Wert darauf legen, dass (auch) ein Arzt ihres Vertrauens gutachtlich gehört wird.
Der Bundesrat hat einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen.
EuGH, Urteil vom 15.Juli 2021, Rs. C‐535/19 (A . /. Latvijas Republikas Veselības ministrija)
Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 16.8.2021
Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 10.8.2021
Landessozialgericht Hessen Urteil vom 04.05.2021 – L 3 U 70/19
LSG München Beschluss vom 16.6.2021 – L 13 R 201/20
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