Mit einem neuen, komplizierten Instrumentarium hat der Gesetzgeber zu Jahresbeginn die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Arbeitgeber bzw. Betriebe und die gesetzliche Rentenversicherung „beglückt“, nämlich mit dem „Sozialausgleich“. Er versteht sich – kurz gesagt – als Verfahren, mit dem finanzielle Belastungen für die Versicherten, wenn sie einen Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse entrichten müssen, zumindest teilweise ausgeglichen werden sollen. Wenn ein Versicherter unterdurchschnittlich verdient und den Zusatzbeitrag nicht oder nicht in vollem Umfang aufbringen kann, sollen eintretende „Überforderungssituationen“ gemildert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-10 |
Seiten 151 - 152
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: