Bereits seit 2009 führt das Bundesversicherungsamt (BVA) als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger Abfragen zu den liquiden Vermögensanlagen dieser Versicherungsträger durch. Seit dem Jahr 2011 erfolgt diese Prüfung zum Stichtag 31. Dezember, sodass nach Auswertung der Daten zum 31. Dezember 2012 nun ein Vergleich mit den Vorjahreswerten möglich ist. Hierdurch können erstmals Aussagen zur Entwicklung des Anlagevolumens und der Verteilung im Hinblick auf Anlagekategorien und Sicherungseinrichtungen für die drei Sozialversicherungszweige Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung getroffen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-13 |
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