Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) ist zugunsten bürgerschaftlich Engagierter der Unfallversicherungsschutz erweitert worden; so ist man dem Umstand gerecht geworden, dass auch bürgerschaftlich Engagierte bei ihren Tätigkeiten – ebenso wie Arbeitnehmer – gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt und daher auf den solidarischen Schutz durch die Gemeinschaft angewiesen sind, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-01 |
Seiten 141 - 142
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: