Im folgenden Beitrag wird der Rechtsanspruch auf Hilfsmittelgewährung nach dem Sozialgesetzbuch V zunächst dargestellt, um sodann auf die aktuelle Rechtsprechung zur Hilfsmittelgewährung anlässlich Behinderungsausgleichs einzugehen. Dabei ist die verhältnismäßig restriktive Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund des Behinderungsbegriffs nach § 2 Abs. 1 SGB IX genauerer Betrachtung zuzuführen, um sodann zu sehen, wie sich aus der Verschränkung von SGB V und SGB IX mögliche neue Entwicklungen ergeben, welche die tägliche Entscheidungspraxis zu beeinflussen vermögen. Weiter wird auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2010 zum Rechtsanspruch auf Hilfsmittelgewährung einzugehen sein, anhand dessen sich die Bedeutung der Regelungen des Neunten Sozialgesetzbuches für das Verständnis eines Rechtsanspruchs auf dem Gebiet der Krankenversicherung herausstellen lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-10 |
Seiten 174 - 182
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