Zwei Gesetzentwürfe aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Bundeskabinett noch vor dem Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode (2013–2017) auf den Weg gebracht, zum einen die lange umstrittene Angleichung der Ost an die Westrenten, zum anderen nicht weniger strittige Verbesserungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die aufgrund eines Schicksalsschlages nicht mehr voll arbeiten können. Die Renten in Ost und Westdeutschland sollen mit dem „Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung“ bis 1. Juli 2024 vollständig angeglichen sein. Die Anhebung auf das Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Der aktuelle Rentenwert (Ost) soll zum 1. Juli 2024 100 Prozent des Westwertes erreichen. Andererseits soll die höhere Bewertung der Löhne und Gehälter im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden und zum 1. Januar 2024 vollständig entfallen. Dies bedeutet, dass künftige RentnerGenerationen in den neuen Bundesländern auf die Höherbewertung ihrer Renten verzichten müssen, dass letztlich das Rentenrecht in Ost und Westdeutschland komplett identisch wird, was in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung schon seit Jahren der Fall ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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