Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen
Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 4.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 42/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1228/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 5.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 40/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1226/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 6.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 41/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1227/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-16 |
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