Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis („CAM-Schiene“)?
BSG, Urteil vom 8.7.2015 – B 3 KR 6/14 R –
Sachverhalt: Die Klägerin begehrt die Aufnahme der von ihr hergestellten und vertriebenen aktiven (muskelkraftbetriebenen) Kniebewegungsschiene (CAM-Schiene) „Camoped“ in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenversicherung für die Indikation vordere Kreuzbandruptur. Die Schiene dient der frühfunktionellen Behandlung nach operativen Eingriffen am Kniegelenk und soll sowohl bei stationärem als auch bei ambulantem Einsatz zur schnelleren Mobilisierung und damit zur Sicherung des Operationserfolgs nach vorderer Kreuzbandruptur führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-14 |
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