Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Kranken und Pflegeversicherung
LSG RheinlandPfalz, Urteil vom 03.12.2015 – L 5 KR 84/15 Vorinstanz: SG Koblenz, Urteil vom 18.3.2015 – S 11 KR 1093/13 Ko
Leitsatz: Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, dann sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung als auch die Sofortrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-14 |
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