Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 ist am 31.7.2009 verkündet worden und in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2013 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Gesetze geändert, unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), die Abgabenordnung (AO), das Gerichtsvollzieherkostengesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG). Welche Auswirkungen diese umfangreichen Novellierungen insbesondere auf die Zwangsvollstreckungspraxis der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger nach der ZPO und nach dem VwVG haben könnten, soll dieser Aufsatz aufzeigen. Gleichzeitig werden die wichtigsten gesetzlichen Änderungen dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-14 |
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