Die Bemessungsgrenzen, bis zu denen die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, aber auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung werden jährlich neu festgesetzt. Basis für die Anpassung 2014 ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2012. Im Vergleich zu 2011 sind die Arbeitsentgelte 2012 in den neuen Bundesländern um 2,42 Prozent, in Westdeutschland sogar um 2,81 Prozent gestiegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: