Die nachstehende Abhandlung gibt einen Überblick über die vom 1. Januar 2008 an maßgebenden Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008); sie trägt das Datum vom 5. Dezember 2007 und ist im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2797 veröffentlicht. Danach wird die Bezugsgröße der Sozialversicherung zum 1. Januar 2008 in den alten Bundesländern (einschließlich West-Berlin) geringfügig angehoben, während sie in den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) unverändert bleibt. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen zum 1. Januar 2008 in den alten Bundesländern geringfügig; in den neuen Bundesländern werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung dagegen abgesenkt. Außerdem werden die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2008 geringfügig erhöht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-01 |
Seiten 358 - 373
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