Die nachstehende Abhandlung gibt einen Überblick über die vom 1. Januar 2010 an maßgebenden Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010); sie trägt das Datum vom 7. Dezember 2009 und ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 3846, veröffentlicht. Danach wurde die Bezugsgröße der Sozialversicherung zum 1. Januar 2010 sowohl in den alten Bundesländern (einschließlich West-Berlins) als auch in den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlins) geringfügig angehoben. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zum 1. Januar 2010 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Außerdem wurden die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2010 geringfügig erhöht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Seiten 79 - 81
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: