Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG) scheint sich zum Erfolgsmodell zu entwickeln: Von Januar bis März 2017 haben rund 80.000 Personen mehr als sonst erstmals Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Diese Bilanz zog der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenversicherung (MDS). Im ersten Quartal 2017 haben die Prüfer über 220.000 Personen nach den neuen Vorgaben begutachtet. Dabei stellten sie in mehr als vier Fünftel aller Fälle Pflegebedürftigkeit fest. In diesem Zeitraum wurde knapp 129.000 Personen erstmals ein Anspruch auf Pflegeleistungen zuerkannt. Dabei entfallen 43.434 Fälle auf den neu geschaffenen Pflegegrad 1. Diese Versicherten erhalten jetzt Beratung in ihrem Zuhause, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds. „Der Anstieg von geschätzt 80.000 Menschen, die aufgrund der Reform erstmals Leistungen erhalten, entspricht in etwa dem, was wir erwartet haben“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Hochgerechnet auf das ganze Jahr 2017 dürften rund 200.000 Menschen, die sonst außen vor geblieben wären, von der Reform profitieren. Mittelfristig sollen es – so das Bundesgesundheitsministerium – rund eine halbe Million sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-13 |
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