Das neue „Versorgungsstrukturgesetz“ verbessert vor allem die finanzielle Situation der Vertragsärzte auf dem Land und in unterversorgten Gebieten. Dazu sollen die regionale Bedarfsplanung flexibler gestaltet und die Krankenhäuser stärker in die ambulante fachärztliche Versorgung einbezogen werden. Das Gesetz hat im Deutschen Bundestag die Unterstützung der Regierungsparteien erfahren, während die Opposition geschlossen dagegen votierte. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf das Gesetz nicht, so dass es, wie vorgesehen, in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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