Der Konzentrationsprozess in der Sozialversicherung geht unaufhaltsam weiter: Nach einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung soll es in Zukunft anstatt der neun selbstständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die mehr als 1,5 Millionen Unternehmen betreuen, nur noch einen einheitlichen Bundesträger geben, in dem in Form einer Verwaltungsgemeinschaft auch die landwirtschaftlichen Alterskassen, Krankenkassen und Pflegekassen aufgehen. Die Aufgabenverteilung soll zwischen der Bundesebene und der regionalen Ebene erfolgen. Angestrebt werden die Standortsicherung und der Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen an den bisherigen Standorten. Demnächst soll ein entsprechender Gesetzentwurf in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Organisationsreform ist der 1. Januar 2013 im Gespräch.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-20 |
Seiten 308 - 309
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