Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat einerseits die Bundesagentur für Arbeit (BA), andererseits die gesetzlichen Krankenkassen und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung aufgeschreckt und teilweise zu Rechenspielen animiert. Das höchste deutsche Sozialgericht hat unlängst entschieden: Die Jobcenter müssen die Beiträge privat krankenversicherter Arbeitslosengeld II-Bezieher bis zur Höhe des Basistarifs voll erstatten Az.: B 4 AS 108/10 R).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seite 84
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