Mit der Aufwandspauschale von 300 Euro sollten Anreize für eine zielorientierte und zeitnahe Prüfung von Krankenhausrechnungen gesetzt werden. Dieses Ziel ist sieben Jahre seit ihrer Einführung nicht erreicht. Der Beitrag befasst sich mit dem Szenario der Abrechnungsprüfung sowie der Auslegung des § 275 Abs. 1c SGB V durch die Sozialgerichtsbarkeit. Ein Rückgang der verwaltungs- und kostenaufwendigen Einzelfallprüfungen kann von den Partnern auf Bundesebene durch eine Vereinbarung herbeigeführt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-13 |
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