Der Beitrag beleuchtet – neben einigen allgemeinen Bemerkungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und dessen gesetzeshistorischer Entwicklung – einzelne Fragen der Vereinbarkeit des Anspruchsausschlusses gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst. c) in Verbindung mit Nr. 3 Buchst. b) des BEEG für die Gewährung von Elterngeld für dort näher bezeichnete ausländische Staatsangehörige anhand des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des BSG vom 30. September 2010 – B 10 EG 9/09 R –.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-07 |
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