Nachdem das System der Versorgung mit Hebammenleistungen angesichts steigender Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung zu kollabieren drohte, hat der Gesetzgeber reagiert und die Finanzierung im SGB V mit Wirkung ab Juni 2014 (vgl. Gesetz v. 21.7.2014, BGBl. I S. 1133) auf neue Grundlagen gestellt, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden. Zudem werden normübergreifende Strukturen des Kollektivvertragsrechts behandelt, insbesondere zum zugrunde liegenden Vertrags- und Partnermodell, zu Fragen des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit Schiedsstellenentscheidungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-13 |
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