Mit der Einführung der allgemeinen Pflicht zur Versicherung muss in Deutschland künftig niemand mehr ohne Absicherung im Krankheitsfall sein. Die Absicherung erfolgt schrittweise durch die GKV und die PKV. In der GKV gibt es die Pflicht zur Versicherung bereits seit dem 1. April 2007. Für die PKV gilt das neue Recht erst ein Jahr später als ursprünglich geplant, nämlich ab 1. Januar 2009 zeitgleich mit dem Beginn des Gesundheitsfonds. Allerdings muss die PKV ihre ehemaligen Versicherten, die jetzt ohne Schutz sind, bereits ab 1. Juli 2007 zu einem Standardtarif ohne Risikozuschläge wieder aufnehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seiten 161 - 169
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: