Es gibt Arbeitsunfälle, die führen nicht nur zu Ersatzansprüchen nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), es kommen auch Entschädigungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Um Mehrfachleistungen an geschädigte Personen zu vermeiden, ist ein System von Konkurrenzregelungen geschaffen worden, das Anspruchsausschlüsse, Ruhensregelungen und Regressbestimmungen umfasst (vgl. dazu I.). Da hiervon unterschiedliche Rechtsbereiche mit voneinander abweichenden Grundstrukturen betroffen sind, war es unvermeidlich, dass mittlerweile eine Vielzahl einschlägiger Gerichtsentscheidungen zu dieser Problematik vorliegt (vgl. dazu II.). Auch lassen sich zunehmend Parallelen bei der Rechtsfortbildung zum Begriff der Gewaltanwendung zwischen OEG und SGB VII feststellen (vgl. dazu III.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-15 |
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