Mit teilweise höheren Sozialversicherungsbeiträgen haben auch im nächsten Jahr gut verdienende Arbeitnehmer zu rechnen. Wegen gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Änderungen erfährt auch die soziale Pflegeversicherung, wo der Beitragssatz erhöht wird.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-15 |
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