Am 1. Januar 2009 ist die Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin- Verordnung – VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412) in Kraft getreten. Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen insbesondere der Zweck der Verordnung, die versorgungsmedizinischen Grundsätze und die Berücksichtigung in der Rechtsprechung vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Seiten 69 - 70
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