Den Schlusspunkt unter die Sozialversicherungswahlen 2017, die bundesweit bei neun Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften) bereits am 31. Mai 2017 über die Bühne gegangen waren, setzte die Krankenkasse Barmer. Wegen einer Anfang des Jahres erfolgten Fusion mit der Deutschen Betriebskrankenkasse (BKK) mit 1,1 Millionen Mitgliedern konnten die rund 7,3 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der zweitgrößten deutschen Krankenkasse ihre Stimme per Briefwahl bis 4. Oktober 2017 abgeben, wovon rund 2,2 Millionen Mitglieder auch Gebrauch machten. Wahlberechtigt waren alle am 1. Mai 2017 über 16 Jahre alten selbst versicherten Personen. Die Staatsangehörigkeit spielte dabei keine Rolle. Auch Barmer-Mitglieder mit Wohnsitz in den Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz – insgesamt 32 europäische Länder – konnten an der Urwahl teilnehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-15 |
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