Auf ein besonderes Jubiläum blickt die gesetzliche Rentenversicherung zurück: Nach dem Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 und dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 erließ der Reichstag vor 125 Jahren – am 22. Juni 1889 – das erste Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung. Eine Altersfürsorge hatte es zuvor nur im Bergbau gegeben.
Ein Jahrzehnt nach Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 musste sich die Politik zwangsläufig dem sozialen Sektor zuwenden; denn die Industrialisierung hatte mit dem Entstehen des Arbeiterstandes nicht nur zu großen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen und Spannungen in Deutschland geführt, sondern auch zu gesundheitlichen Missständen in allen Altersstufen der Bevölkerung. In verstärktem Maße forderten damals Wissenschaftler, Wirtschaftsführer, Theologen und Politiker sozialpolitische Maßnahmen des Staates.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-13 |
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