Die Zahl der Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen ist 2017 leicht zurückgegangen, wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitgeteilt hat. Bestätigt wurden Fehler in 2.213 Fällen (2016: 2.245 Fälle). Davon führten 1.783 zu Gesundheitsschäden mit einem Anspruch auf Entschädigung. 62 Behandlungsfehler nahmen einen tödlichen Verlauf. Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, die jeweils in einem für die Patienten kostenfreien Verfahren prüfen, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard erfolgte, bei 11.100 Anträgen 7.307 Entscheidungen zu den mutmaßlichen Fehlern. Ein Jahr zuvor waren es noch 7.639 gewesen. Keine Fehler wurden in 69,7 Prozent der Fälle festgestellt, Ärztefehler mit Folgen in 24,4 Prozent. Keinen Anspruch auf eine Entschädigung, weil es sich um einen folgenlosen Ärztefehler ohne kausalen Gesundheitsschaden handelte, gab es bei 5,9 Prozent der Fälle. Während sich die Beschwerden zu drei Vierteln gegen Kliniken richteten, waren Arztpraxen in einem Viertel der Fälle betroffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-14 |
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