Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2019 um 0,4 Prozent auf 873.971 gesunken. Auch bei den Wegeunfällen gab es einen Rückgang: Sie sanken um 0,9 Prozent auf 186.859. Dies zeigen die aktuellen Arbeitsunfall-Zahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen des öffentlichen Rechts, bekannt gegeben hat. Meldepflichtig sind Arbeits- und Wegeunfälle immer dann, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben.
Bei den tödlichen Unfällen gab es hingegen 86 Fälle mehr als im Vorjahr. Da die Zahl der tödlichen Wegeunfälle mit 309 im Vergleich zu 310 im Jahr 2018 nahezu unverändert geblieben ist, geht der Anstieg fast vollständig auf die Entwicklung bei den tödlichen Arbeitsunfällen zurück. Ihre Zahl lag mit 507 um 20,4 Prozent über der des Vorjahres. Als Grund nennt die DGUV: Bei 82 Fällen handelt es sich um Todesfälle aus den Jahren von 2000 bis 2005, die bedingt durch den Abschluss von Strafprozessen, erst im Jahr 2019 in die Statistik einflossen. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 816 Personen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: